Einige Länder schreiben eine Vor-Exportquarantäne vor.
In der Regel kann eine Vor-Exportquarantäne am eigenen Stall durchgeführt werden.
Dafür muss grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, das Pferd von anderen Pferden zu isolieren.
Jede Vor-Exportquarantäne muss vor Beginn vom zuständigen Veterinäramt abgenommen werden. Ist der Amtsveterinär mit den gegebenen Bedingungen einverstanden, kann die Quarantäne unter dessen Aufsicht durchgeführt werden.
Sollte die Vor-Exportquarantäne an Ihrem Stall nicht umzusetzen sein, können wir gerne eine für Sie organisieren.
Für folgende Länder ist keine Vor Export Quarantäne notwendig (Exporte von EU Pferden):
zum Beispiel