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Einige Länder schreiben eine Vor-Exportquarantäne vor.
In der Regel kann eine Vor-Exportquarantäne am eigenen Stall durchgeführt werden.
Dafür muss grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, das Pferd von anderen Pferden zu isolieren.
 
Jede Vor-Exportquarantäne muss vor Beginn vom zuständigen Veterinäramt abgenommen werden. Ist der Amtsveterinär mit den gegebenen Bedingungen einverstanden, kann die Quarantäne unter dessen Aufsicht durchgeführt werden.
 
Sollte die Vor-Exportquarantäne an Ihrem Stall nicht umzusetzen sein, können wir gerne eine für Sie organisieren.
Für folgende Länder ist keine Vor Export Quarantäne notwendig (Exporte von EU Pferden):
zum Beispiel
  • Katar
  • Kuwait
  • Mexiko
  • Singapur
  • USA
  • V.A.E
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